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|  | Gefahrgut Personalschulungen ADR 1.3 + 8.2.3
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SCHULUNGSDURCHFÜHRUNG
| SCHULUNGENIm ADR wird klargestellt, dass alle Personen, deren Tätigkeit mit der Gefahrgutbeförderung zu tun hat, an einer Schulung teilnehmen müssen. Die gilt vom Ausstellen des Frachtbriefes bis zum Entladen. Auch nach dem ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz (ASchG) sind diese Schulungen erforderlich.
 Ziele der Personal-Schulungen: sichere Beförderung und problemlose Kontrollen. SCHULUNGSINHALT
 Allgemeiner Teil über die   
Einteilung und Gefahren der Gefahrgüter 
Vermeidung von Unfällen und Zwischenfällen 
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung im Falle des Falles Spezifischer Teil  
bezugnehmend auf den Unternehmensgegenstand und               Nächste Termine: nach Bedarf
die Tätigkeit der zu schulenden Personen.                             Neue gesetzliche Vorschriften z.B. ADR 2011                                     Preis: 120,-- + 20%MWST pro Person                                                                                       |  |  |  
Gefahrgutbeauftragter des Unternehmens 
Lehrpersonal einer genehmigten Ausbildungsstätte In der Praxis hat sich eine Kombination dieser beiden Berechtigten als am Besten erwiesen.
 SCHULUNGSKOSTEN
 Für die Kosten-Kalkulation gibt es Richtwerte, die von der Dauer der erforderlichen Vorbereitung und der Anzahl der Teilnehmer abhängt.
 Beispiel:
 4 Stunden Allgemeine Schulung für 10 Teilnehmer beinhaltet Vorbereitungszeit, Unterlagenerstellung, Präsentation, Urkunde, und Nacharbeit
 ca. 600,00 jeweils zuzüglich MWSt und zu vereinbarender Reisepauschale.
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