Gefahrgut Personalschulungen
ADR 1.3 + 8.2.3
 

SCHULUNGEN
Im ADR wird klargestellt, dass alle Personen, deren Tätigkeit mit der Gefahrgutbeförderung zu tun hat, an einer Schulung teilnehmen müssen. Die gilt vom Ausstellen des Frachtbriefes bis zum Entladen. Auch nach dem ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz (ASchG) sind diese Schulungen erforderlich.

Ziele der Personal-Schulungen: sichere Beförderung und problemlose Kontrollen.


SCHULUNGSINHALT

Allgemeiner Teil über die 

  • Einteilung und Gefahren der Gefahrgüter
  • Vermeidung von Unfällen und Zwischenfällen
  • Maßnahmen zur Schadensbegrenzung im Falle des Falles

Spezifischer Teil

  • bezugnehmend auf den Unternehmensgegenstand und               Nächste Termine: nach Bedarf
  • die Tätigkeit der zu schulenden Personen.                            

Neue gesetzliche Vorschriften z.B. ADR 2011                                     Preis: 120,-- + 20%MWST pro Person

                                                                                     

Fahrschule Smirz - Gefahrgut - Personal Schulungen

SCHULUNGSDURCHFÜHRUNG

  • Gefahrgutbeauftragter des Unternehmens
  • Lehrpersonal einer genehmigten Ausbildungsstätte

In der Praxis hat sich eine Kombination dieser beiden Berechtigten als am Besten erwiesen.

SCHULUNGSKOSTEN
Für die Kosten-Kalkulation gibt es Richtwerte, die von der Dauer der erforderlichen Vorbereitung und der Anzahl der Teilnehmer abhängt.
Beispiel:
4 Stunden Allgemeine Schulung für 10 Teilnehmer beinhaltet Vorbereitungszeit, Unterlagenerstellung, Präsentation, Urkunde, und Nacharbeit
ca. 600,00 jeweils zuzüglich MWSt und zu vereinbarender Reisepauschale.  

                                     

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