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Gefahrgut Personalschulungen ADR 1.3 + 8.2.3 |
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SCHULUNGEN Im ADR wird klargestellt, dass alle Personen, deren Tätigkeit mit der Gefahrgutbeförderung zu tun hat, an einer Schulung teilnehmen müssen. Die gilt vom Ausstellen des Frachtbriefes bis zum Entladen. Auch nach dem ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz (ASchG) sind diese Schulungen erforderlich.
Ziele der Personal-Schulungen: sichere Beförderung und problemlose Kontrollen.
SCHULUNGSINHALT
Allgemeiner Teil über die
- Einteilung und Gefahren der Gefahrgüter
- Vermeidung von Unfällen und Zwischenfällen
- Maßnahmen zur Schadensbegrenzung im Falle des Falles
Spezifischer Teil
- bezugnehmend auf den Unternehmensgegenstand und Nächste Termine: nach Bedarf
- die Tätigkeit der zu schulenden Personen.
Neue gesetzliche Vorschriften z.B. ADR 2011 Preis: 120,-- + 20%MWST pro Person
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SCHULUNGSDURCHFÜHRUNG
- Gefahrgutbeauftragter des Unternehmens
- Lehrpersonal einer genehmigten Ausbildungsstätte
In der Praxis hat sich eine Kombination dieser beiden Berechtigten als am Besten erwiesen.
SCHULUNGSKOSTEN Für die Kosten-Kalkulation gibt es Richtwerte, die von der Dauer der erforderlichen Vorbereitung und der Anzahl der Teilnehmer abhängt. Beispiel: 4 Stunden Allgemeine Schulung für 10 Teilnehmer beinhaltet Vorbereitungszeit, Unterlagenerstellung, Präsentation, Urkunde, und Nacharbeit ca. 600,00 jeweils zuzüglich MWSt und zu vereinbarender Reisepauschale.
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